Allgemeine Geschäftsbedingungen 

und Haftungsausschluss

Diese gelten für den Halter der Katze als Auftraggeber der Betreuung (im Folgenden: Halter genannt) und für mich als Dienstleister - Katzenurlaub Kiermeier (im Folgenden KK genannt). 
AGB gültig ab: 30.01.22

Stornierung und Bezahlung

Bankverbindung:
Volksbank Bayern Mitte e.G. 
Katzenurlaub Kiermeier
IBAN: DE88 7216 0818 0105 8369 30
BIC:   GENODEF1INP

Eine Buchung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt treten für den Halter und KK Stornierungsregeln in Kraft.
Um Kosten und Umstände zu vermeiden, wird um eine frühestmögliche Stornierung gebeten.
 
Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn
= Storno kostenfrei

29 - 15 Tage vor Leistungsbeginn
= 30% des Gesamtpreises der Rechnung

14 - 7 Tage von dem ersten Tag des Leistungsbeginns
= 70% des Gesamtpreises der Rechnung

7 - 0 Tage vor dem ersten Tag des Leistungsbeginns bzw. bei Nichterscheinen oder Ablehnung der Annahme wegen Falschangaben zur Erfüllung der Voraussetzungen
= 90% des Gesamtpreises der Rechnung

Der Vertrag kann auf eine dritte Partei überschrieben werden. Dann fällt keine Stornierungsgebühr an, evtl. müssen die Fahrtkosten angepasst werden.

Die zu zahlenden Gesamtkosten werden in der Buchungsbestätigung und im Betreuungsvertrag festgelegt. Der Halter verpflichtet sich, mit seiner Unterschrift diese zu entrichten. Es ist keine Kartenzahlung möglich. Die bevorzugte Bezahlmethode ist nach der Betreuung: Bar oder per Paypal. Weitere Zahlungsform: Rechnung/Überweisung im Nachhinein.
Unvorhersehbare Kosten (wie z.B. Tierarztbesuch) können nachträglich erhoben werden. 

Tierarzt
Sollte ihre Katze während Ihrer Abwesenheit erkranken, wird zunächst versucht, den Halter auf den hinterlegten Notfallnummern zu erreichen, um das weitere Vorgehen und einen Tierarztbesuch abzusprechen. Sollte der Halter nicht erreichbar sein bzw. sich um einen Notfall handeln behält sich KK vor, nach eigenem Ermessen und Dringlichkeit einen Tierarzt aufzusuchen.
Bei den anzuwendenden tierärztlichen Maßnahmen wird versucht, diese vorher mit dem Halter abzusprechen. Die Behandlungskosten sind vom Halter zu tragen.
Es wird eine Pauschale von 25€ Aufwandsentschädigung pro Tierarztbesuch berechnet. Sollte ein Tierarztbesuch an Sonntagen, Feiertagen oder nachts unumgänglich sein, erhöht sich die Aufwandsentschädigung von 25€ auf 35€. Es kann nicht gewährleistet werden, dass der vom Halter empfohlene Tierarzt aufgesucht wird, sollte dieser nicht verfügbar sein.

Impfpflicht & Voraussetzungen
Bei der mobilen Betreuung besteht keine Impfpflicht und keine Pflicht zur aktuellen Parasitenbehandlung. Beides ist, wenn möglich, wünschenswert.
Der Impfpass ist während der Betreuung an KK zu übergeben.
Bei einem Pensionsaufenthalt ist eine aktuelle Impfung gegen Katzenseuche & Katzenschnupfen Pflicht, die Impfung muss mind. 14 Tage vorher erfolgt sein, um die Immunisierung zu gewährleisten.
Ebenso eine aktuelle Behandlung gegen Ekto- und Endoparasiten (Wümer, Flöhe, etc.).
Es können nur kastrierte Tiere aufgenommen werden.

Erkrankung, Verletzung, Ableben, Verhaltensauffälligkeiten
Der Halter versichert bei Vertragsabschluss, dass seine Katze frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten etc. ist.
Bei Falschaussage kann dies rechtliche Auswirkungen haben. 
KK behält sich vor die Betreuung eines kranken/parasitären Tieres auf Kosten des Halters abzulehnen.
KK haftet für das Erkranken/Ableben einer Katze im Betreuungszeitraum, sofern dem Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten zu Grunde lag. Ansonsten kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
KK weist hiermit darauf hin, dass ein Tier während dem Pensionsaufenthalt erkranken könnte oder Symptome durch den Ortswechsel/Aufenthalt zeigt.
Sollte sich eine Katze selbst-/fremdverschuldet verletzen oder verletzt die Katze eine dritte Partei unter Ausschluss von grob fahrlässigen Verhalten/Vorsatz von KK, besteht keine Haftung für KK. Dabei beruft sich KK auf die Tierhalterhaftung, welche den Halter des Tieres für dessen Verhalten haftbar macht.
Der Halter verpflichtet sich KK etwaige von der Norm abweichende Verhaltensweisen, medizinische Notwendigkeiten oder besondere Umstände, welche die Katze an den Tag legt, bei Vertragsabschluss mitzuteilen.
 
Entlaufen
Bei Entlaufen der zu betreuenden Katze, solange kein grob fahrlässiges Verhalten von KK vorliegt, besteht keine Haftung. Bestenfalls sollten vom Halter Maßnahmen getroffen werden, um ein Entfliehen aus der Wohnung zu verhindern (z.B. sollten Katzen keinen Zugang zum direkten Ausgang/Wohnungstür haben, wenn KK eintritt, v.a. bei schreckhaften Katzen mit Fluchttrieb). KK informiert hiermit den Halter darüber, dass die Katze entlaufen kann, wenn sie direkten Zugang zum Ausgang hat. KK versichert stets mit größter Sorgfalt einzutreten, um ein Entfliehen zu verhindern. 

Hygiene & Versorgung
Bezüglich der Verhütung von Keimen bestätigt und verpflichtet sich KK dazu, die geltenden Hygienevorschriften umzusetzen. Dies betrifft die regelmäßig und fachgerechte Reinigung sowie Desinfektion der Pension oder Katzentoiletten, Näpfen und vereinbarten Bereichen im Privathaushalt bei der mobilen Betreuung. Sollte es bei einer Katze des Halters zu Verhalten/ Auffälligkeiten/ Erkrankungen kommen, welche die allgemeine Hygiene beeinträchtigen, behält es sich KK vor die Katze von der Gruppe zu separieren.

Sonstige Verpflichtungen
Sollte eine Katze nicht abgeholt werden (ohne Benachrichtigung) wird die Katze noch 48 Stunden weiter betreut und anschließend an eine Pflegestelle oder Tierheim übergeben (Kosten trägt der Halter). Kann der Halter seine Katze nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen (z.B. Flugausfall, Stau, etc.) ist er verpflichtet, KK umgehend zu informieren, dann wird die Katze weiter betreut (und natürlich nicht an Tierheim etc. übergeben). Die Zusatzkosten sind vom Halter zu tragen, es kann nicht gewährleistet werden, dass weiterhin alle Sonderleistungen ausgeführt werden können. 
Bei der mobilen Betreuung müssen die benötigten Materialien für die Betreuung zuhause vorrätig sein (Streu, Futter,...). Sollten diese Materialien leer werden oder nicht vorhanden sein behält es sich KK vor, für die Einkaufsfahrt 15€ + die entstandenen Lebensmittelkosten zu berechnen. Dasselbe gilt bei Fütterung mit eigenem Futter in der Pension.

Gebuchte Zusatzleistungen können nur erledigt werden, solange es die Katze zulässt (z.B. Fellpflege). Es besteht keine Garantie, dass die Katze an der Umsetzung Interesse hat. Kann es nicht durchgeführt werden, wird es zumindest versucht oder an einer Anbahnung gearbeitet. Daher ist eine Rückerstattung der Kosten für gewöhnlich nicht möglich. 

 
Schäden, Einbruch, Diebstahl
Schadensanspruch und Haftung kann nicht geltend gemacht werden, bei Umständen auf die KK keinen Einfluss hat und kein grob fahrlässiges Verhalten zeigte. Dazu zählen beispielsweise Schäden, Brände, Einbruch, Diebstahl und Ähnliches.
Sollte die Katze des Halters Schäden am Eigentum von KK bzw. Dritter verursachen kann der Halter dafür haftbar gemacht werden. Der Halter wird darauf hingewiesen, dass es ratsam ist, im Vorhinein mit der privaten Haftpflichtversicherung abzusprechen, ob die Katze mitversichert ist.
KK kann keine Haftung für die Unversehrtheit übergebener Materialien übernehmen (z.B. Spielzeug, Decken,...). Es wird darauf hingewiesen, dass KK auch in der mobilen Betreuung keine Haftung für in der Wohnung hinterlassene Wertsachen trägt. Schmuck, Wertsachen, private Unterlagen und Ähnliches sollten bestenfalls komplett unzugänglich aufbewahrt werden.
Grundsätzlich ist zu empfehlen mit KK im Vorhinein mögliche Sicherheitsvorkehrungen zu besprechen, damit diese umgesetzt werden können.
Beim Auftrag von Blumen gießen oder der Versorgung weiterer Tiere (z.B. Fische) im mobilen Bereich übernimmt KK keine Haftung für den Zustand der übertragen Pflanzen/weiteren Tieren/etc.. Versichert jedoch gewissenhaft und wie abgesprochen eine Versorgung durchzuführen. 
KK ist bevollmächtigt Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, etc. auf Kosten des Halters hinzuzuziehen, sollte dafür die Notwendigkeit entstehen.
KK ist darüber zu informieren ob und wer in der Betreuungszeit noch Zugang zur Wohnung hat (bei Mobil) um ggf. unberechtigte Personen des Grundstücks verweisen lassen zu können.

Verpflichtungen KK
KK verpflichtet sich die im Betreuungsvertrag abgesprochenen Leistungen gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig auszuführen. In der Pension bezieht sich dies auf die sachgemäße Unterbringung der Katzen und den gebuchten Zusatzleistungen. In der mobilen Betreuung bezieht sich dies auf die regelmäßigen Besuche mit fachgerechter Versorgung. Dabei ist die Objektbetreuung von Wohnung/Haus kein definierter Vertragsinhalt, jedoch wird KK alle nötigen Vorkehrungen treffen, auch das Objekt gut zu betreuen.
KK verpflichtet sich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes (v.a. §11) und des Handelns nach diesen Vorgaben. KK wird sich bemühen, die Katze stets nach ihren individuellen Bedürfnissen zu betreuen.
KK verpflichtet sich mit dem Schlüssel/Schließmechanismus des Halters sorgsam umzugehen und haftet bei Verlust des Schlüssels. Dieser muss vom Halter mit dem Namen versehen werden, Abgabe und Annahme werden quittiert (Nachweis der Personalien nötig).

Die Katze wird nur an die Personen übergeben, welche sie abgegeben haben und auf welche die Personaldaten zutreffen. Hierfür wird um Ausweisvorlage gebeten. Sollte ein Dritter die Katze/ Wohnungsschlüssel/ etc. entgegennehmen dürfen, wird hierfür eine Vollmacht benötigt. Keine Abgabe der Tiere ohne Ausweisung der Personalien. 

Datenschutz:
KK verpflichtet sich zu dem höchstmöglich sorgsamen Umgang mit den Daten vom Halter. Die Daten werden nur zu internen verwaltungstechnischen Dokumentationen genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. 
Der Halter entbindet KK vom Zurückhalten der Daten gegenüber Tierarztpraxen, die eventuell zu Rate gezogen werden müssen oder im Falle eines Notfalls gegenüber offiziellen Stellen (Feuerwehr, Polizei,...).
Bei der Aufnahme der Tiere in der Pension wird um eine Sichtung des Personalausweises gebeten.  

Den Datenschutz bezüglich der Nutzung der Website oder Seiten Dritter kann der Besucher unter dem Punkt "Datenschutz & Impressum" auf der Website nachlesen. 
Grundsätzlich ist Anzumerken, dass KK nicht für die Inhalte und Links Dritter haftet welche durch eventuelle Links aufgerufen werden.
Die Bilder auf der Website gehören rechtlich KK. Ausnahme Bild "Katzenschnauze" der Startseite = kostenfreies Stockbild von Jimdo)